VwGH vom 18.12.2024, Ro 2022/13/0006
Eine Körperschaft öffentlichen Rechts betrieb im verfahrensgegenständlichen Zeitraum an zahlreichen Standorten (rund 300) öffentliche WC-Anlagen (Bedürfnisanstalten). Ein geringer Anteil (rund 10 %) dieser Bedürfnisanstalten waren für die Nutzer kostenpflichtig, die restlichen konnten unentgeltlich benützt werden.

