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Steuerfreie Lebensmittelspenden, Heft 242/2025

USt 2025, 2 Heft 242 v. 10.4.2025

UStR Rz 731a-731c

Lebensmittelspenden waren vor Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (AbgÄG) wie eine steuerpflichte Entnahme gemäß § 3 Abs. 2 UStG zu behandeln.

Mit dem AbgÄG 2024 gilt ab 1.8.2024 eine Erleichterung im Bereich der echten Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden (§ 6 Abs. 1 Z 5a UStG).

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