Ein Spezialfall für Ausfuhrlieferungen sind Wareneinkäufe von Touristen, die aus Drittländern kommen. Unter bestimmten Umständen können derartige Abholfälle umsatzsteuerfrei bleiben.
Ein Touristenexport liegt vor, wenn
Ein Spezialfall für Ausfuhrlieferungen sind Wareneinkäufe von Touristen, die aus Drittländern kommen. Unter bestimmten Umständen können derartige Abholfälle umsatzsteuerfrei bleiben.
Ein Touristenexport liegt vor, wenn
