Überlassung von Kfz an Dienstnehmer
Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes für Zwecke des Personals unterliegt gem. § 3a Abs. 1a UStG der Umsatzsteuer, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.

