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Einheitlichkeit der Leistung, Heft 241/2025

USt 2025, 1 Heft 241 v. 10.3.2025

UStR Rz 346, 348 – 349

Allgemeine Grundsätze

Gegenstand der Umsatzsteuer ist grundsätzlich jede einzelne Leistung; d.h., der Unternehmer muss für jeden steuerbaren Vorgang beurteilen, um welche Art von Leistung (Einheitlichkeit der Leistung, unselbständige Nebenleistung, Hauptleistung) es sich handelt. Dementsprechend resultieren daraus unterschiedliche umsatzsteuerliche Folgen.

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