Allgemeines
Mit der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen (BGBl. II Nr. 283/2023) wurde mit Wirksamkeit ab 1.1.2025 ein Pfand für solche Verpackungen aus Kunststoff bzw. Metall in Höhe von € 0,25 je Verpackung eingeführt.
Die Letztvertreiber (insbesondere Supermärkte) haben diese leeren Einweggetränkeverpackungen gegen Auszahlung des ursprünglich in Rechnung gestellten Pfandbetrages zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten zurückzunehmen. Das kann durch Rücknahmeautomaten oder manuell erfolgen.

