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Pfand bei Einweggetränkeverpackungen, Heft 240/2025

USt 2025, 3 Heft 240 v. 10.2.2025

Allgemeines

Mit der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen (BGBl. II Nr. 283/2023) wurde mit Wirksamkeit ab 1.1.2025 ein Pfand für solche Verpackungen aus Kunststoff bzw. Metall in Höhe von € 0,25 je Verpackung eingeführt.

Die Letztvertreiber (insbesondere Supermärkte) haben diese leeren Einweggetränkeverpackungen gegen Auszahlung des ursprünglich in Rechnung gestellten Pfandbetrages zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten zurückzunehmen. Das kann durch Rücknahmeautomaten oder manuell erfolgen.

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