BFG vom 20.8.2024, RV/7103385/2022
Sachverhalt
Die Bf handelt mit Barfußschuhen und hat in den Jahren 2018 und 2019 Lieferungen an einen Kunden in der Türkei getätigt. Der Kunde verfügte über keine UID. Die Bf gab u.a. an, die Waren zunächst an Lagereinrichtungen in Deutschland, darunter das Amazon Fulfillment Center in Dortmund und ein Mail-Terminal der Deutschen Post, zu liefern, von wo aus sie in die Türkei weitertransportiert werden sollten.

