BFG vom 2.10.2024, RV/7100039/2022
Kürzlich hat sich der BFG mit der Fragestellung auseinandergesetzt, unter welchen Bedingungen eine Liebhaberei weiterhin vorliegt, wenn die Bewirtschaftungsart verändert wurde.
Gekürzter Sachverhalt
BFG vom 2.10.2024, RV/7100039/2022
Kürzlich hat sich der BFG mit der Fragestellung auseinandergesetzt, unter welchen Bedingungen eine Liebhaberei weiterhin vorliegt, wenn die Bewirtschaftungsart verändert wurde.
Gekürzter Sachverhalt
