BFG vom 26.8.2024, RV/2100440/2023
Sachverhalt
Eine GmbH mit Sitz in Deutschland hat einer in Österreich eingesetzten Arbeitnehmerin einen Dienstwagen überlassen. Vereinbart war, dass die GmbH der Angestellten einen PKW für Dienstfahrten zu Verfügung stellt. Sämtliche KFZ-Betriebskosten übernimmt die GmbH, diese sind mit den monatlichen Reisekosten gegen Vorlage der Belege abzurechnen.

