Lebensmittelspenden
Lebensmittelspenden an bestimmte, durch Bescheid begünstigte Körperschaften sind gem. § 6 Abs. 1 Z 5 a UStG von der Umsatzsteuer befreit, wobei auch nichtalkoholische Getränke betroffen sind. Der Vorsteuerabzug bleibt erhalten. (Abgabenänderungsgesetz 2024)

