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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 234/2024

USt 2024, 4 Heft 234 v. 10.8.2024

Lebensmittelspenden

Lebensmittelspenden an bestimmte, durch Bescheid begünstigte Körperschaften sind gem. § 6 Abs. 1 Z 5 a UStG von der Umsatzsteuer befreit, wobei auch nichtalkoholische Getränke betroffen sind. Der Vorsteuerabzug bleibt erhalten. (Abgabenänderungsgesetz 2024)

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