Abgabenänderungsgesetz 2024
Der Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2024 sieht eine Reihe von umsatzsteuerlichen Änderungen vor:
Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer: Als Kleinunternehmer gilt ab 1.1.2025 ein Unternehmer, dessen Umsätze im Jahr € 42.000,– nicht übersteigen. Betreibt der Unternehmer sein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat, gilt ein Schwellenwert von

