Begrenzung der UID-Nummer
Die UID-Nummer als Nachweis der Unternehmerschaft wird den Unternehmen vom Finanzamt Österreich generell und in Sonderfällen (z.B. pauschalierte Landwirte) auf schriftlichen Antrag erteilt. Die österreichischen UID und auch ausländische UID-Nummern können bzw. sollen auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

