Der EuGH (vom 11.7.1991, Rs C-97/90) und der VwGH (vom 23.11.2022, Ro 2021/15/0017) beschäftigten sich mit der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges bei Einlage oder Überführung eines Gegenstandes vom nichtunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich. Diese Entscheidungen wurden in die Umsatzsteuerrichtlinien eingearbeitet:

