Dienstfahrräder
a) Entgeltliche Überlassung
Wird ein Dienstfahrrad einem Arbeitnehmer gegen Entgelt überlassen (Gehaltsumwandlung, Gehaltserhöhung, Vermietung), liegt ein Leistungsaustausch vor, der als Vermietung iSd § 3a Abs. 12 UStG 1994 zu beurteilen ist. Die Vorsteuerabzugsberechtigung des Arbeitgebers hängt davon ab, ob die 10 %-Grenze des § 12 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG erreicht wird bzw. ob (auch) unecht ust-befreite Umsätze erzielt werden (UStR Rz 8, Wartungserlass 2023).

