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Änderung der Verhältnisse beim Anlagevermögen – Vorsteuerberichtigung, Heft 229/2024

USt 2024, 1 Heft 229 v. 10.3.2024

UStR Rz 2071, 2074

Die § 12 Abs. 10 und § 12 Abs. 11 UStG sehen vor, dass die Vorsteuer zu berichtigen ist, wenn sich die Verhältnisse ändern, die für den Vorsteuerabzug maßgebend waren. Hierdurch sollen ungerechtfertigte Steuervorteile aber auch steuerliche Nachteile vermieden werden.

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