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Umsatzsteuersatz von Null für Photovoltaikanlagen, Heft 227/2024

USt 2024, 1 Heft 227 v. 10.1.2024

In den Jahren 2024 und 2025 gilt für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikmodulen der Umsatzsteuersatz von 0 %. Möglich hat dies eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU gemacht, wonach Lieferung und Installation von Solarpaneelen, die auf oder in

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