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Rechnungsdatum – Zwei Fassungen derselben Rechnung, Heft 225/2023

USt 2023, 2 Heft 225 v. 10.11.2023

BFG vom 21.8.2023, RV/7105286/2018

Gem. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung gem. § 11 UStG ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt sind, als Vorsteuer abziehen. Eine Rechnung muss gem. § 11 Abs. 1 Z 3 lit. g UStG unter anderem auch das Ausstellungsdatum enthalten.

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