Vorsteuerabzug und Sorgfaltspflicht
Ein Steuerpflichtiger, der sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben möchte, muss grundsätzlich nicht überprüfen, ob der Lieferant/der Leistende und die anderen vorgeschalteten Mitglieder der Dienstleistungskette die nationalen Vorschriften, die für ihre Tätigkeit gelten, eingehalten haben.

