BFG vom 26.6.2023, RV/7104948/2019
Der Beschwerdeführer betreibt ein Unternehmen mit Firmensitz in Österreich. Die Tätigkeit des Unternehmens besteht in einem grenzüberschreitenden Großhandel mit Getreide, Mais, Ölsaaten, Futtermittel und landwirtschaftlichem Saatgut.

