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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 222/2023

USt 2023, 4 Heft 222 v. 10.8.2023

Ausländische Unternehmer – keine USt-Veranlagung (UStR Rz 2795, 2796)

Fall 1:

Ein Unternehmer, der im Inland weder seinen Sitz noch eine Betriebsstätte hat und keine Umsätze im Inland ausführt (ausgenommen solche nach den Sonderregelungen gem. § 25a, Art. 25a, § 25b UStG – siehe unten) oder nur Umsätze mit Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger (Reverse Charge), ist von der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung befreit.

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