BFG vom 24.2.2023, RV/7100438/2023
Sachverhalt
Die Bf. vermietete in den Jahren ab 2005 ein Gebäude. Laut Mietanbot erfolgte die Vermietung für Bürozwecke und es wurde hinsichtlich des Mietzinses die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG vereinbart, was den Verlust des Vorsteuerabzugs (siehe § 12 Abs. 3 Z 2 UStG) zur Folge hatte. Die Rechnungen über den Mietzins wurden ohne USt-Ausweis gelegt.

