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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 217/2023

USt 2023, 4 Heft 217 v. 10.3.2023

Private Schulen und begünstigte Bildungsleistungen

Unter die Steuerfreiheit gem. § 6 Abs. 1 Z 11a UStG fallen Privatschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen. Es muss eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Zielsetzung nachgewiesen werden.

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