Innergemeinschaftlicher Versandhandel allgemein
Die Versandhandelsregelung besagt, dass bei der Versendung oder Beförderung von Waren durch den Lieferer an private Abnehmer in andere Mitgliedstaaten die Besteuerung im Bestimmungsland erfolgt. Infolge der unterschiedlichen Steuersätze würde es sonst zu Wettbewerbsverzerrungen kommen.

