Der europäische Gerichtshof (EuGH C-378/21 vom 8. Dezember 2022; P GmbH gegen Finanzamt Österreich) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob es zur Steuerschuld kraft Rechnungslegung kommt, wenn in den Rechnungen zwar ein zu hoher Betrag an Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, ein Steuerausfall jedoch ausgeschlossen werden kann. Dies war im konkreten Fall deshalb als erwiesen anzunehmen, weil die Leistung ausschließlich an Endverbraucher erbracht wurde.

