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Neubegründung eines Mietverhältnisses bei Mieter-/Vermieterwechsel, Heft 216/2023

USt 2023, 3 Heft 216 v. 10.2.2023

Grundsätze der umsatzsteuerlichen Vorschriften bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

Unter einem Grundstück versteht man den nackten Grund und Boden sowie die darauf errichteten Gebäude und Gebäudeteile. D.h., es kann sowohl nackter Grund und Boden vermietet werden, sowie auch Gebäude, Gebäudeteile und Wohnungen und auch Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Superädifikate).

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