Grundsätze der umsatzsteuerlichen Vorschriften bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
Unter einem Grundstück versteht man den nackten Grund und Boden sowie die darauf errichteten Gebäude und Gebäudeteile. D.h., es kann sowohl nackter Grund und Boden vermietet werden, sowie auch Gebäude, Gebäudeteile und Wohnungen und auch Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Superädifikate).

