Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde eine Mehrwertsteuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen eingeführt, die für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Streitkräfte eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen bestimmt sind.

