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Vermietung eines Ferienappartements – Vorsteuerabzug, Heft 214/2022

USt 2022, 3 Heft 214 v. 10.12.2022

BFG vom 22.8.2022, RV/5100149/2022

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts erwarb im Jahr 2018 ein Ferienappartement (Wohnungseigentumsobjekt), verzichtete auf die Anwendung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer und machte in der Umsatzsteuererklärung 2019 Vorsteuern in Höhe von € 46.398,10 geltend. Der Umsatz für das Jahr 2019 war Null Euro.

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