BFG vom 16.05.2022, RV/7105441/2018
Die Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG ist anwendbar auf Unternehmer, die im Inland ihr Unternehmen betreiben und deren laufende Umsätze im Veranlagungszeitraum höchstens € 35.000,– (bis 31.12.2019 € 30.000,–) betragen.

