Wird eine unternehmerische Tätigkeit begonnen, so stellt sich die Frage, ab wann die gesetzten Handlungen dem zukünftigen Unternehmen zugeordnet werden können und in Folge aus den entstandenen Aufwendungen Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Wird eine unternehmerische Tätigkeit begonnen, so stellt sich die Frage, ab wann die gesetzten Handlungen dem zukünftigen Unternehmen zugeordnet werden können und in Folge aus den entstandenen Aufwendungen Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
