Touristenwohnungen und Steuersatz
In einem Beitrag in der Ausgabe vom September betreffend Touristenwohnungen wurde ausgeführt, dass lt. VwGH die Vermietung von touristischen Wohnungen nicht dem begünstigten Steuersatz von 10 % unterliegen würde, da diese Vermietungen keinen Aufenthalt auf Dauer gewähren und daher keinen Wohnzwecken dienen.