VwGH vom 04.08.2022, Ra 2022/13/0070
Wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz ändert, so muss
der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag undVwGH vom 04.08.2022, Ra 2022/13/0070
Wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz ändert, so muss
der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag und