BMF-Erlass vom 26.07.2022, BMF-AV Nr. 97/2022 gültig ab 26.07.2022
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2021 in der Rs C-844/19 (Techno Rent International u.a.) über die Verzinsung von Umsatzsteuerguthaben entschieden.
In einem Fall hat ein Steuerpflichtiger in einer UVA Vorsteuern geltend gemacht, welche erst nach Durchführung einer Umsatzsteuerprüfung, Jahre später berücksichtigt wurden.