Im Hinblick auf die Umsatzsteuerpflicht von Gutscheinen (für erst künftig konsumierbare Leistungen) stellt sich die berechtigte Frage, ob bereits die Ausgabe des Gutscheines oder erst die Einlösung des Gutscheines die Umsatzsteuerpflicht auslöst.
Nach derzeitiger Rechtslage (seit 1.1.2019) wird bei Gutscheinen umsatzsteuerlich zwischen so genannten "Einzweck- Gutscheinen" und "Mehrzweck-Gutscheinen" unterschieden.