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Vermietung eines Gebäudekomplexes mit unterschiedlicher Nutzung, Heft 209/2022

USt 2022, 1 Heft 209 v. 10.7.2022

BFG 15.03.2022, RV/5101182/2020

Gem. § 6 Abs. 1 Z 16 UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Nicht befreit ist jedoch unter anderem die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen.

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