BFG vom 3.1.2022, RV/4100377/2019
Einnahmen aus der Zurverfügungstellung von Reinigungskräften an andere Behörden sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerbare und steuerpflichtige Umsätze im Sinne des UStG.
Sachverhalt
BFG vom 3.1.2022, RV/4100377/2019
Einnahmen aus der Zurverfügungstellung von Reinigungskräften an andere Behörden sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerbare und steuerpflichtige Umsätze im Sinne des UStG.
Sachverhalt