Begünstigte Luftverkehrsunternehmer
Gem. § 9 Abs. 2 Z 1 UStG sind bestimmte Umsätze für die Luftfahrt umsatzsteuerbefreit. Mit Erlass des BMF vom 10.01.2022, BMF 2021-0.881.317, BMF-AV Nr. 2/2022 wurde die für 2022 geltende Liste der begünstigen Luftverkehrsunternehmer veröffentlicht.