(UStR, Rz 2945 ff)
Da die österreichischen Regelungen für Reisevorleistungen gem. § 23 UStG gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen haben, wurde eine Neuregelung geschaffen. Seit 1.1.2022 findet daher die Margenbesteuerung nicht nur bei B2C (Unternehmer zu Verbraucher), sondern auch bei B2B (Unternehmer zu Unternehmer) Anwendung.