Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigung zu Veranstaltungen sind Leistungen, deren wesentliches Merkmal in der entgeltlichen Gewährung des Rechts auf Eintritt zu einer Veranstaltung besteht. Dazu ist eine physische Anwesenheit des Leistungsempfängers notwendig (UStR, Rz 641f, Wartungserlass 2021). Ist diese Anwesenheit nicht gegeben, so handelt es sich um andere Leistungen wie etwa die Teilnahmeberechtigung an Webinaren.