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Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, Heft 204/2022

USt 2022, 1 Heft 204 v. 10.2.2022

Mit Bundesgesetz BGBl I Nr. 227/2021 vom 30.12.2021 treten einige neue bzw. geänderte Bestimmungen des UStG in Kraft.

Umsätze zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren sind rückwirkend ab 1.1.2021 steuerfrei, wenn diese Umsätze an EU-Institutionen (Kommission, Agenturen, Einrichtungen nach EU-Recht) zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgen. Diese Leistungen dürfen nicht für unmittelbare oder spätere entgeltliche Umsätze verwendet werden. Wenn die Voraussetzungen für diese Steuerbefreiung nicht mehr vorliegen, müssen die betroffenen EU-Institutionen das BMF davon informieren. (§ 6 Abs. 1 Z 6 lit. e und Abs. 4 Z 10 und § 28 Abs. 56 Z 1 UStG).

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