Die aufgrund der Covid-19-Krise im Bereich der Umsatzsteuer geschaffenen Steuerbegünstigungen laufen lt. derzeitiger Gesetzeslage am 31.12.2021 aus.
Ermäßigter Steuersatz von 5 %
Für die besonders von der Pandemie betroffenen Bereiche der Gastronomie, Hotellerie und Kultur gilt noch bis Ende des Jahres 2021 der ermäßigte Steuersatz von 5 %. Im Detail betrifft das folgende Branchen: