Umsatzsteuerliche Reihenleistung
Eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) wie z.B. eine Stadtgemeinde unterliegt nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) bzw. ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der Umsatzsteuer.
Die beschwerdeführende KöR betreibt u.a. im gesamten Gemeindegebiet verteilte WC-Anlagen, sogenannte Bedürfnisanstalten. Mit der laufenden Betriebsführung und Reinigung der Anlagen sowie mit dem Inkasso von Benutzungsentgelten wurde eine GmbH beauftragt.