Diese UID-Nummern werden von den Finanzverwaltungen der EU-Staaten erteilt – in Österreich durch das Finanzamt Österreich – und dienen dem Nachweis der Unternehmereigenschaft sowohl des Lieferanten als auch des Kunden. Erforderlich ist dieser Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Verbringungen, bei innergemeinschaftlichen Erwerben und Dreiecksgeschäften, zur Angabe in der Zusammenfassenden Meldung, beim Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge-System) und bei der Konsignationslagerregelung.