(EuGH vom 17.12.2020, BAKATI, C-656/19 )
Sachverhalt
Die Tätigkeit von BAKATI bestand im Jahr 2016 zu 95 % aus Lieferungen großer Mengen an Lebensmitteln, Kosmetik- und Reinigungsprodukten an 20 Privatpersonen aus drei Familien. Diese Einkäufe wurden mehrere hundert Male über Telefon abgewickelt.