Im Zusammenhang mit dem teilweise ab 1.1.2020 und großteils ab 1.7.2021 geltenden e-commerce-Paket haben Plattformbetreiber zu prüfen, ob sie unterstützend im Sinne des Art. 5b VO (EU) 282/2011 tätig werden. Dazu führen die UStR in Rz 384 folgendes aus: