BFG vom 19.3.2021, RV/7104711/2014
Die UStR (Rz 265) führen diesbezüglich Folgendes aus: Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt auch als unternehmerische Tätigkeit, wenn sie nicht von wirtschaftlichem Gewicht ist. Ob eine umsatzsteuerlich anzuerkennende Vermietung und Verpachtung von Grundstücken vorliegt,