Goldmünzen und Steuerbefreiung
Mit Verordnung des BMF BGBl Nr. 40/2021 vom 7.3.2021 wurde das Verzeichnis der steuerfreien Goldmünzen (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. j sublit. bb UStG) für das Kalenderjahr 2021 veröffentlicht.
Die Steuerfreiheit gilt für alle in der Anlage zur Verordnung angeführten Goldmünzen. Sind Goldmünzen nicht in dieser Anlage angeführt, erfüllen sie aber die gesetzlichen Voraussetzungen, ist die Steuerbefreiung ebenfalls anwendbar (§ 1 Abs. 4 der VO).