Nach einer coronabedingten Verschiebung treten mit 1. Juli 2021 im österreichischen UStG einige Änderungen in Kraft. Eine dieser gesetzlichen Änderungen betrifft den Versandhandel innerhalb der EU und die bisherige MOSS-Meldung.
Nach einer coronabedingten Verschiebung treten mit 1. Juli 2021 im österreichischen UStG einige Änderungen in Kraft. Eine dieser gesetzlichen Änderungen betrifft den Versandhandel innerhalb der EU und die bisherige MOSS-Meldung.