Mit 1.7.2021 treten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf über eine elektronische Schnittstelle in § 3 Abs. 3a UStG und die Sonderregelung für den Einfuhr-Versandhandel in § 25b UStG (Import-One-Stop-Shop; IOSS) in Kraft.
Plattform als Steuerschuldner und Reihengeschäft