Die COVID-19-Krise erfordert auch für das Jahr 2021 legistische Maßnahmen, die unter anderem die Umsatzsteuer betreffen.
Steuerbefreiung von COVID-19-In–vitro-Diagnostica und COVID-19-Impfstoffen
(§ 28 Abs. 53 Z 3 bis 5 UStG)
Die COVID-19-Krise erfordert auch für das Jahr 2021 legistische Maßnahmen, die unter anderem die Umsatzsteuer betreffen.
Steuerbefreiung von COVID-19-In–vitro-Diagnostica und COVID-19-Impfstoffen
(§ 28 Abs. 53 Z 3 bis 5 UStG)