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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 192/2021

USt 2021, 2 Heft 192 v. 10.2.2021

Motoryachten und Liebhaberei

Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinne liegt vor, wenn eine Tätigkeit auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt. Eine solche Tätigkeit gilt als nicht unternehmerisch, daher unterliegen die Umsätze daraus nicht der Umsatzsteuer und die mit einer derartigen Tätigkeit zusammenhängenden Vorsteuern können nicht abgezogen werden.

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